Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

advist ist Ihr kompetenter Partner für IT-Beratung und Lösungen. Mit unserer Expertise über verschiedene Branchen, verstehen wir die Bedeutung aktueller rechtlicher Entwicklungen für Ihr Unternehmen. In diesem Zusammenhang möchten wir Ihnen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz näherbringen, das aktuell und in den kommenden Jahren für immer mehr Unternehmen relevant wird.

Was ist das LKSG, welche Ziele verfolgt es und wie können sich Unternehmen auf die Erfüllung der Vorschriften vorbereiten?

Überblick

Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und antworten zum LkSG:

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wurde am 11. Juni 2021 vom Deutschen Bundestag verabschiedet und trat am 1. Januar 2023 in Kraft. Es handelt sich um ein Gesetz, das Unternehmen in Deutschland zur Einhaltung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten entlang ihrer (teils globalen) Lieferketten verpflichtet. Dazu gehören die Identifizierung und Bewertung von Risiken in Bezug auf Menschenrechtsverletzungen, Arbeitsrechtsverletzungen, Umweltauswirkungen und Korruption entlang der Lieferkette.  Unternehmen müssen geeignete Maßnahmen ergreifen, um diese Risiken zu minimieren und Präventionsmaßnahmen einzuführen.

Die Sorgfaltspflichten umfassen unter anderem die Implementierung von Risikoanalyseverfahren, die Einführung von Beschwerdemechanismen für Betroffene, die Zusammenarbeit mit Lieferanten zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Umweltauswirkungen sowie die Einrichtung eines internen und externen Beschwerdemanagementsystems sowie einer regelmäßigen Berichterstattung.

Das LkSG sieht vor, dass Unternehmen regelmäßig über ihre Sorgfaltspflichtmaßnahmen berichten müssen. Die Berichterstattung erfolgt in Form eines nicht-finanziellen Berichts, der veröffentlicht und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vorgelegt werden muss.

Bei Verstößen gegen die Anforderungen des LkSG können Bußgelder verhängt werden. Die genauen Sanktionen und deren Höhe sind im Gesetz festgelegt und können von Geldbußen bis zu 2 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes des Unternehmens reichen.

Schon im Jahr 2023 muss das LkSG in Unternehmen (mit Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, Verwaltungssitz oder Zweigniederlassung in Deutschland) ab 3.000 Mitarbeitenden (MA) zwingend umgesetzt werden. Ab dem Jahr 2024 gilt dies für Unternehmensgrößen ab 1.000 MA. Sobald zudem das EU-Gesetz zu „Corporate Social Responsibility (CSR)“, welches im Juni 2023 mehrheitlich vom EU-Parlament angenommen wurde, final verabschiedet wird und anschließend binnen 2 Jahren in nationales Recht umgesetzt werden muss, könnten ab dem Jahr 2025 für Unternehmen ab 500 MA und ab 2026/2027 Unternehmen bereits ab 250 MA zur Umsetzung der Berichts- und Sorgfaltsvorgaben verpflichtet sein. Zudem könnten weitere, deutlich über das heutige, deutsche Gesetz hinausgehende, Pflichten hinzukommen. Das LkSG betrifft Unternehmen, die bestimmte Waren produzieren, verkaufen oder in Verkehr bringen. Dazu gehören unter anderem insbesondere Unternehmen aus den Bereichen Textilien, Schuhe, Elektronik, Möbel, Fahrzeuge und Lebensmittel.

Das Gesetz zielt darauf ab, potenziell schädliche Auswirkungen entlang der gesamten Lieferkette zu minimieren und einen positiven Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung zu leisten.

Zentrale Ziele sind:

  • Schutz von Menschenrechten
  • Umweltschutz
  • Transparenz und Berichterstattung
  • Verantwortlichkeit und Haftung
  1. Anforderungen und Bestimmungen des LkSG im eigenen Land oder in den Ländern, in denen das Unternehmen tätig ist, identifizieren und laufende Aktualität gewährleisten.
  2. Durchführung umfassender Analysen der Lieferkette zur Identifikation potenzieller Risiken in Bezug auf Menschenrechte, Umweltschutz und Arbeitsstandards. Priorisierung der Maßnahmen zur Risikominderung.
  3. Entwicklung klarer Richtlinien und Verfahren zur Einhaltung sozialer und ökologischer Standards entlang der Lieferkette. Sicherstellung, dass alle Mitarbeiter diese Richtlinien verstehen und befolgen.
  4. Enge Zusammenarbeit mit Lieferanten zur Sicherstellung der Einhaltung der erforderlichen Standards. Anforderung regelmäßiger Berichte über deren Nachhaltigkeitsmaßnahmen. Herstellung der Transparenz in der gesamten Lieferkette.
  5. Durchführung regelmäßiger Risikobewertungen zur Identifikation und Bewertung potenzieller Risiken. Berücksichtigung von Aspekten wie Lieferantenauswahl, Arbeitsbedingungen, Umweltauswirkungen und Compliance.
  6. Implementierung von Systemen zur Überwachung und Kontrolle der Lieferkette. Nutzung von Technologien wie Blockchain zur Verbesserung der Nachverfolgbarkeit von Produkten und Komponenten und zur Minimierung potenzieller Risiken.
  7. Sensibilisierung von Mitarbeitern auf die Bedeutung des LkSG und Einhaltung sozialer und ökologischer Standards. Sicherstellung, dass erforderliche Kenntnisse und Fähigkeiten vorliegen, um die Umsetzung des Gesetzes zu unterstützen.
  8. Erstellung und Verteilung regelmäßiger Berichte über Nachhaltigkeitsmaßnahmen und Fortschritte an Kunden, Investoren und Interessengruppen.
  9. Regelmäßige Überprüfung des LkSG und Anpassung der Maßnahmen.

Die Vorbereitung auf das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz erfordert Zeit, Ressourcen und Engagement. Durch die Implementierung effektiver Maßnahmen können Unternehmen nicht nur die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, sondern auch ihre Lieferkette stärken, das Vertrauen der Stakeholder gewinnen und einen positiven Einfluss auf die Gesellschaft und die Umwelt ausüben.

 

Wir unterstützen Ihr Unternehmen dabei, die Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes zu verstehen und zu erfüllen. Unsere erfahrenen IT-Berater:innen bieten eine umfassende Beratung und maßgeschneiderte Lösungen, um sicherzustellen, dass Ihre IT-Systeme und Datenmanagementprozesse den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Wir begleiten Sie bei der Analyse, der Implementierung von Systemen zur Lieferkettentransparenz, Risikobewertung, Nachverfolgbarkeit und Berichterstattung.

Kontaktieren Sie uns!

Unsere Dienstleistungen zum LkSG:

Beratung & Analyse

Relevante Rechtsvorschriften, Analyse der Lieferkette, Analyse und Ausblick für technische Umsetzungen, Definition interner Richtlinien

Risikobewertung

Unterstützung beim Aufsetzen der Kriterien für die Analyse bestehender Lieferanten und bei der Risikobewertung bestehender Lieferanten/Lieferketten, z.B. Entwicklung von rechtskonformen Fragebögen und Maßnahmen, Identifizierung relevanter Risiken etc. mit Biss:Caigo

Technologie

Implementierung von Kontrollsystemen und Technologien unter Berücksichtigung bestehender Systeme, Berichtswesen, Einarbeitung/Berücksichtigung von Anpassungen der Vorschriften des LkSG

Schulung/Workshop

Mitarbeiterschulungen an Systemen, Sensibilisierung für Abläufe und Thematik

 

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Welche Technologien nutzen wir zur Erfüllung des LkSG?

Gemeinsam mit der ososoft GmbH und der Biss GmbH haben wir die Software BISS:CAIGO entwickelt, um ihre Lieferketten transparenter und nachhaltiger zu gestalten.

Mit BISS:CAIGO haben Sie den gesamten Prozess der internen und externen Risikoanalyse im Griff:

Risiken identifizieren, Risiken bewerten, Bildung von Lieferantenrisikoklassen, Entwicklung von Gegenmaßnahmen, Implementierung von Gegenmaßnahmen, Überprüfung von Risiken.

Wie sie genau durch die Nutzung von BISS:CAIGO profitieren können, lesen Sie hier: https://biss-caigo.com

Nutzen Sie die Chancen, die das LkSG mit sich bringt!

Reputation und Wettbewerbsvorteil:

Unternehmen, die ihre Lieferketten effektiv verwalten und die Anforderungen des Lieferkettengesetzes erfüllen, können ihr positives Engagement für Menschenrechte und Umweltschutz hervorheben. Dies kann zu einem verbesserten Ruf führen und als Wettbewerbsvorteil dienen.

 

Stärkere Kundenbindung:

Verbraucher werden zunehmend sensibilisiert für ethische und nachhaltige Einkaufspraktiken. Unternehmen, die ihre Lieferketten transparent machen und menschenrechtliche sowie umweltbezogene Risiken minimieren, können die Loyalität ihrer Kunden stärken und neue Zielgruppen ansprechen.

 

Risikominderung:

Durch die Identifizierung und Minimierung von Risiken entlang der Lieferkette können Unternehmen potenzielle Probleme und damit verbundene rechtliche, finanzielle und operative Risiken reduzieren. Dies kann zu langfristiger Stabilität und Resilienz des Unternehmens führen.

 

Innovation und Effizienz:

Die Umsetzung von Maßnahmen zur Erfüllung der Anforderungen des Lieferkettengesetzes erfordert oft neue Technologien, Prozesse und Partnerschaften. Dies kann zu Innovationen und Effizienzsteigerungen in der Lieferkette führen, die wiederum Kosteneinsparungen und verbesserte Leistung ermöglichen.

Wir begleiten Sie gerne bei der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes in Ihrem Unternehmen!

Unser Experte freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme!

Ansprechpartner

Daniel Rösch